FAQ - Häufige Fragen und Antworten
Sie erhalten Ihren Reisepass oder Ihre Identitätskarte nach Anmeldung bei einem der sieben Ausweiszentren. Nährer Informationen finden Sie unter der Rubrik Einwohnerkontrolle.
Wenn Sie aus der Gemeinde Trachselwald wegziehen oder Ihren Wohnsitz nach Trachselwald verlegen, müssen Sie bestimmte Meldefristen einhalten. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter der Rubrik Einwohnerkontrolle.
Seit 1.8.2005 ist das Chemikalienrecht neu geordnet worden. Die Bewilligungspflicht für den Bezug von Giften der Klassen 1 und 2 gilt nicht mehr. Somit erfolgt keine Abgabe mehr von Giftscheinen durch die Gemeindeverwaltung.
Die Gemeinde veröffentlicht periodisch die Trinkwasserqualität der Gemeindewasserversorgung im Mitteilungsblatt.
Die Qualität des Trinkwassers von privaten Quellen wird bei folgenden Prüflabors untersucht:
- Microbact AG Langenthal, 062 963 00 11
- Interlabor Belp AG, 031 818 77 77
- Amt für Umweltschutz der Stadt Bern, 031 321 63 06, Aufträge nach telefonischer Beratung
- Wessling AG Lyss, 032 387 67 47
Heimatscheine, Personenstandsausweise und Familienscheine sind zu beziehen beim Zivilstandsamt Emmental:
Marktstrasse 7
3550 Langnau i.E.
Tel. 031 635 41 50
Fax. 031 635 41 51
Grundsätzlich sind Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone nur zonenkonform und benötigen keine Ausnahmebewilligung, wenn sie der Landwirtschaft dienen. Häufig wird aber bei einem Vorhaben ausserhalb der Bauzone eine Ausnahme nach Art. 24 ff. RPG benötigt. Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) entscheidet über die Zonenkonformität von Projekten ausserhalb der Bauzone.
Erfordert das Bauvorhaben eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. des Raumplanungsgesetzes (RPG), ist dem Baugesuch ein entsprechendes Ausnahmegesuch beizulegen. Der Ausnahmeentscheid des Amtes für Gemeinden und Raumordnung in Form einer Verfügung ist für die Baubewilligungsbehörde bindend.
Bevor aufwändige Projektierungsarbeiten in Auftrag gegeben werden, wird den Bauwilligen empfohlen, bei der Gemeindeverwaltung eine Voranfrage einzureichen. Für die Beurteilung sind aussagekräftige Unterlagen einzureichen, namentlich:
- Dokumentation über den Ist-Zustand der Liegenschaft und die Gebäudeteile (Situations-plan, Baupläne, Beschreibung, Fotos);
- Beschrieb und Begründung des geplanten Baus, Umbaus bzw. Umnutzung (Zweck, Grössenordnung);
- Projektpläne (wenn schon vorhanden) oder Skizzen; abzubrechende Bauteile sind mit gelber Farbe, neue Bauteile mit roter Farbe zu markieren;
- Beschrieb der heutigen und der neu geplanten Nutzung;
- Nachvollziehbare Berechnung der Bruttogeschossfläche und Bruttonebenflächen (alt und neu).
Hilfreiche Informationen zum Bauen ausserhalb der Bauzone sind auf der folgenden Seite des Kantons zu finden:
http://www.jgk.be.ch/jgk/de/index/baubewilligungen/baubewilligungen/bauen_ausserhalb_bauzone.html#middlePar_textbild
Bei Fragen hilft Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne weiter.