Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 24. August 2026 eine Teilrevision der Abfallverordnung erlassen.
Die revidierte Abfallverordnung kann hier auf der Homepage oder bei der Gemeindeverwaltung Trachselwald eingesehen werden.
Vorbehältlich allfälliger Beschwerden tritt die Änderung am 1. Januar 2027 in Kraft.
Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental erhoben werden.
3453 Heimisbach, 24.08.2026
