Gemäss der Verordnung Schülertransporte der Einwohnergemeinde Trachselwald, gültig ab 01.08.2025, muss das Gesuch um Schulwegentschädigung jährlich bis am 15.09. bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Bitte reichen Sie für das Schuljahr 2026/2027 die Erstattungsanträge bis spätestens 15. September 2026 ein.
HIER finden Sie das entsprechende Formular, welches ergänzt und unterzeichnet per Post an die Gemeindeverwaltung Trachselwald, Chramershus 55a, 3453 Heimisbach oder per Mail an gemeinde@trachselwald.ch einzureichen ist.
Bitte beachten Sie, dass zu spät eingereichte Erstattungsanträge nicht berücksichtigt werden können.
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne unter der Telefonnummer 034 431 14 78 oder per Mail an gemeinde@trachselwald.ch zur Verfügung.
