Aus dem Gemeinderat

GR-Sitzung vom 24.08.2026

Nachfolge Brandschutzfachmann

Der bisherige Brandschutzfachmann, Manfred Flückiger, hat seine Funktion per Ende 2026 gekündigt.

Der Gemeinderat hat die Firma Kaminfeger Hiltbrunner GmbH aus Langnau im Emmental per 1. Januar 2027 als neuen Brandschutzfachmann gewählt.

 

Anschaffung neuer Heizungsspeicher

Per 2020 wurden die gesetzlichen Anforderungen an die Dimensionierung von Wärmespeichern angepasst. Neu ist pro Kilowatt Kesselleistung ein Speichervolumen von mindestens 25 Litern vorgeschrieben. Bei der bestehenden Heizungsanlage mit einer Kesselleistung von 200 kW ergibt sich somit ein erforderliches Mindestvolumen von 5'000 Litern. Der bestehende Wärmespeicher mit einem Fassungsvermögen von 3'500 Litern erfüllt diese Anforderungen nicht.

Der Gemeinderat hat deshalb die Verkleinerung beziehungsweise den Ersatz des bestehenden Öltanks mit einem Fassungsvermögen von 29'000 Litern im Schulhaus Chramershus beschlossen. Der dadurch frei werdende Raum soll für den Einbau eines zusätzlichen Wärmespeichers mit einem Fassungsvermögen von 7'280 Litern genutzt werden.

Der bestehende Wärmespeicher in der ehemaligen Käserei wird vom Wärmeverbund getrennt und künftig wieder den Eigentümern zur ausschliesslichen Nutzung zur Verfügung gestellt.

Mit dieser Investition erfüllt die Gemeinde nicht nur die geltenden gesetzlichen Anforderungen, sondern schafft gleichzeitig die Voraussetzungen für einen künftigen Ausbau des Wärmeverbunds. Der zusätzliche Wärmespeicher ermöglicht unter anderem die spätere Einbindung von Solarthermieanlagen sowie die Nutzung von überschüssigem Strom zur Wärmeerzeugung.

 

Archivreorganisation

Bei der Überprüfung des Gemeindearchivs von Trachselwald wurde festgestellt, dass die dauernd aufzubewahrenden Unterlagen teilweise nicht in Behältnissen aufbewahrt werden, die den Anforderungen an alterungsbeständige Materialien entsprechen. Zudem weisen die Dossiers Fremdmaterialien wie Metall und Kunststoff auf, welche die Dokumente langfristig beschädigen können.

Die Archivführung bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften ist im Kanton Bern gesetzlich geregelt. Die entsprechenden Bestimmungen sind insbesondere in der Direktionsverordnung über die Verwaltung und Archivierung der Unterlagen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften nach Gemeindegesetz und deren Anstalten (ArchDV Gemeinden) festgehalten. Diese regelt unter anderem die Aufbewahrungsfristen sowie die Verwendung alterungsbeständiger Materialien für die Langzeitarchivierung.

Der Gemeinderat hat deshalb einen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 60'000.00 für die Reorganisation des Gemeindearchivs gesprochen. Mit der Durchführung der Reorganisation wurde die Abplanalp Ramsauer AG beauftragt.

Gleichzeitig hat der Gemeinderat beschlossen, mit der Abplanalp Ramsauer AG einen Dienstleistungsvertrag abzuschliessen. Dieser umfasst die laufende Archivnachführung, welche auch nach Abschluss der Reorganisation durch die Abplanalp Ramsauer AG erfolgen wird.